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Informationen zum Auslandseinsatz 

Auf dieser Seite:

Auslandseinsatz oder einsatzgleiche Verpflichtung – Und nun?

Die Bundesrepublik Deutschland übernimmt vermehrt Verantwortung. Die Bundeswehr entsendet Soldaten auch in Krisenregionen. Die Teilnahme an diesen Auslandsverwendungen ist für die beteiligten Soldaten oft mit einer Gefahr für Leib und Leben verbunden.

Jeder Soldat sollte sich daher vor dem Einsatz im Ausland informieren:

  • Wie sichert der Dienstherr den Soldaten während des Einsatzes im Ausland ab? Reicht dies aus?

Die Vorsorge des Dienstherrn ist gut. Aber sie reicht nicht aus. Gehen Sie nicht ohne Anwartschafts- und Pflegepflichtversicherung in den Auslandseinsatz oder die einsatzgleiche Verpflichtung!

Wie sichert der Dienstherr Soldaten während eines Einsatzes im Ausland ab?

Nach einem Einsatzunfall gewährt der Dienstherr die Einsatzversorgung.
Vorausgesetzt, dass der Einsatzunfall zwischen dem Eintreffen und dem Verlassen des Einsatzgebiets passiert. Grundlage dafür ist das Einsatzversorgungsgesetz (EinsatzVG).

Absicherung über das Einsatzweiterverwendungsgesetz

Das Einsatzweiterverwendungsgesetz sieht im Fall einer Schädigung von mindestens 30 Prozent einen Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung als Berufssoldat, Beamter oder Angestellter beim Bund vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Freiwillig Wehrdienstleistender (FWDL), Soldat auf Zeit (SaZ) oder Reservist sind.

Beamte benötigen eine Restkostenversicherung einer privaten Krankenversicherung, um den Eigenanteil ihrer Gesundheitskosten abzusichern. Berufssoldaten müssen sich mit dem Wechsel in den Ruhestand ebenfalls in der privaten Krankenversicherung versichern. Doch leider verhindern vorhandene Erkrankungen oft den Zugang zur privaten Krankenversicherung. Das Risiko steigt, je älter Sie werden.

Deshalb ist der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wichtig!

Denn diese Anwartschaft garantiert später die Aufnahme in die private Krankenversicherung. Entscheiden Sie sich daher schon während der Dienstzeit für eine Anwartschaftsversicherung. Denn so sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Absicherung über das Einsatzversorgungsgesetz

Das Einsatzversorgungsgesetz kennt unterschiedliche Leistungen. Klicken Sie einfach auf die Überschriften, um mehr zu erfahren.

Die Einmalige Entschädigung steht allen besonders gefährdeten Soldaten (BS, SaZ, Reservisten, FWDL) zu. Der Dienstherr zahlt sie, wenn ein Einsatzunfall zu einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) führt. Die dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit muss allerdings mindestens 50 Prozent betragen. Zudem muss dem Einsatzunfall eine Aussetzung besonderer Lebensgefahr im Dienst vorausgehen.

Für die Zahlung der einmaligen Entschädigung ist es nicht erforderlich, dass das Dienstverhältnis endet. Denn auch eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung muss kein Grund sein, die Bundeswehr zu verlassen. Oftmals haben sie Anspruch auf Weiterverwendung. Es spielt zudem keine Rolle, wo sich der Unfall ereignet. Die Einmalige (Unfall-) Entschädigung ist nicht ans Ausland gebunden.

Die einmalige Entschädigung ist ein pauschaler Ausgleich für die durch die Folgen eines Einsatzunfalls verursachten Mehraufwendungen. 

Wie hoch ist die Einmalige (Unfall-) Entschädigung?


Die Einmalige (Unfall-) Entschädigung beträgt pauschal 150.000 Euro. Voraussetzung für die Zahlung sind ein Einsatzunfall und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 Prozent. Allerdings ist die Einmalige (Unfall-) Entschädigung besonders gefährdete Soldaten vorbehalten. Daher muss dem Einsatzunfall eine Aussetzung besonderer Lebensgefahr im Dienst vorausgehen. Alle Details zur Einmaligen (Unfall-) Entschädigung regeln die Paragrafen 63 und 63a/e Soldatenversorgungsgesetz.
 
Private Unfall- und Lebensversicherungen schließen Schäden während militärischer Einsätze grundsätzlich aus. Trotzdem lohnt sich der Abschluss. Denn wer wegen einer solchen „Kriegsklausel“ keine Leistung seines Versicherers erhält, der profitiert von der Ausfallbürgschaft des Bundes. Dank ihr zahlt der Dienstherr im angemessenen Umfang.

Welche Voraussetzungen gelten für die Ausfallbürgschaft des Bundes? 


Im Rahmen der Ausfallbürgschaft zahlt der Dienstherr einen Schadensausgleich für die ausgefallene Leistung der Versicherung. Voraussetzungen dafür sind:
  • Eine Unfall- oder Lebensversicherung muss aktiv bestehen.
  • Der Soldat muss Versicherungsnehmer sein.
  • Der Versicherer wurde vor dem Beginn des Auslandseinsatzes benachrichtigt.
  • Bei Lebensversicherungsverträgen muss das passive Kriegsrisiko mitversichert sein.
  • Die Beiträge müssen bezahlt sein.
Alle Details zur Ausfallbürgschaft finden Sie in §63b Soldatenversorgungsgesetz.
Einsatzzeiten von besonderen Auslandsverwendungen wirken sich auch auf Rente und Pension positiv aus. Vorausgesetzt, dass der einzelne Einsatz mindestens 30 Tage dauerte. Zudem muss der Soldat insgesamt mindestens auf 180 Tage im Auslandseinsatz kommen.

Wie sieht die Anrechnung von Auslandseinsatzzeiten aus?


Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann gilt:
  • Berufssoldaten erhalten eine doppelte Berücksichtigung dieser Einsatzzeiten bei der Berechnung der Pension.
  • Nicht-Berufssoldaten (SaZ, Reservisten und FWDL) erhalten seit dem 13.12.2011 für jeden Monat eines Auslandseinsatzes zusätzliche Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto.
Die Anrechnung von Auslandseinsatzzeiten erfolgt unabhängig von einem Einsatzunfall! Details zur Anrechnung von Auslandseinsatzzeiten finden Sie im §25 Soldatenversorgungsgesetz.
Jeder Einsatzunfall, der zur Dienstunfähigkeit und einer Minderung der Erwerbsfähigkeit eines Berufssoldaten führt, ist ein qualifizierter Dienstunfall. Dabei muss bei Beendigung des Dienstverhältnisses eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegen.

Wie hoch ist die Entschädigung für Berufssoldaten nach einem Einsatzunfall?


Nach einem qualifizierten Dienstunfall erhalten Berufssoldaten ein Ruhegehalt. Es beträgt 80 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe.

Voraussetzungen für die Zahlung dieses Ruhegehalts sind:
  • Das Dienstverhältnis endet in Folge des qualifizierten Dienstunfalls.  
  • Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) beträgt mindestens 50 Prozent.
Details zur Entschädigung für Berufssoldaten finden Sie in §63d Soldatenversorgungsgesetz.
SaZ, FWDL und Reservisten erhalten bei Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 Prozent eine Ausgleichszahlung. Mit dieser Ausgleichszahlung will der Gesetzgeber die Versorgung von SaZ, FWDL und Reservisten an die Absicherung von Berufssoldaten angleichen. Die Ausgleichszahlung besteht aus einem festen Grundbetrag sowie einem variablen Anteil. Dieser richtet sich nach der bisherigen Dienstzeit.

Wie hoch ist die Entschädigung von SaZ, FWDL und Reservisten nach einem Einsatzunfall?


Bei einem Einsatzunfall erhält der Soldat eine Ausgleichszahlung in Höhe von 30.000 Euro als Grundbetrag. Dazu muss bei Beendigung des Dienstverhältnisses allerdings eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegen.

Die Ausgleichszahlung erhöht sich für jedes vollendete Dienstjahr vor dem Einsatzunfall um weitere 6.000 Euro. Für jeden bereits vollendeten Monat eines Restjahres steigt die Ausgleichszahlung um weitere 500 Euro.

Für Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrdienstpflichtgesetz leisten (zum Beispiel FWDL), gilt eine etwas andere Berechnung. Da erhöht jede vollendete Dienstmonat vor dem Einsatzunfall den Grundbetrag von 30.000 Euro um weitere 500 Euro.

Neben der Ausgleichszahlung erhalten SaZ, FWDL und Reservisten zudem auch aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Diese ergänzt nach einem Einsatzunfall eine weitere Rente auf Basis der Beschädigtenversorgung (WDB-Versorgung).

Mehr zur Entschädigung von SaZ, FWDL und Reservisten finden Sie in §63f Soldatenversorgungsgesetz.
Aufgrund eines Auslandseinsatzes erhalten Soldaten zusätzlich einen Auslandsverwendungszuschlag (AVZ). Er kommt zu den Inlandsbezügen hinzu und ist steuerfrei. Zulagen und Vergütungen können entfallen. Den AVZ erhalten einheitlich alle Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer. Außerdem ist er unabhängig von Status und Dienstgrad. 

Der Auslandsverwendungszuschlag gleicht die mit der besonderen Verwendung im Ausland verbundenen materiellen und immateriellen Belastungen aus. Auftretende Belastungen teilt der Dienstherr dazu in unterschiedliche Belastungsstufen ein. 

Wie hoch ist der Auslandsverwendungszuschlag?


Die Höhe des Auslandsverwendungszuschlags hängt von Gefährdungspotenzial und Bedrohungslage ab. § 56 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) kennt sechs Höhen:
  • Stufe 1 - 48 Euro täglich (steuerfrei)
  • Stufe 2 - 69 Euro täglich (steuerfrei)
  • Stufe 3 - 85 Euro täglich (steuerfrei)
  • Stufe 4 - 103 Euro täglich (steuerfrei)
  • Stufe 5 - 123 Euro täglich (steuerfrei)
  • Stufe 6 - 145 Euro täglich (steuerfrei)

Sorgen Sie rechtzeitig vor!

Warten Sie nicht, bis es zu spät ist!

Es gibt viele Argumente, sich rechtzeitig um die notwendigen Versicherungen zu kümmern. Denn sobald Vorerkrankungen bekannt sind, können Sie bestimmte Versicherungen nicht mehr abschließen. Oder die Versicherer verlangen Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. 

Gehen Sie nicht ohne die folgenden Versicherungen in den Auslandseinsatz:

Berufssoldaten sind verpflichtet, sich nach Dienstzeitende in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Die PKV ergänzt den späteren Beihilfeanspruch als Restkostenversicherung. Sie benötigen deshalb eine Anwartschaftsversicherung.

Sie sichert den Gesundheitszustand, so dass nach dem Dienstzeitende (DZE) keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgen muss und die Aufnahme in die PKV garantiert ist. Ansonsten droht der Basistarif.
 
  • Kleine Anwartschaft: Absicherung des Gesundheitszustandes
  • Große Anwartschaft: Absicherung des Gesundheitszustandes und Festschreibung des Eintrittsalters, weil im Beitrag für die große Anwartschaft ein Sparanteil für Alterungsrückstellungen enthalten ist. Wir empfehlen die große Anwartschaftsversicherung für Berufssoldaten.
Übrigens ist die Anwartschaftsversicherung auch für Ehepartner und Kinder von Berufssoldaten sinnvoll.
Die Berufsunfähigkeits-Vorsorge Continentale PremiumBU mit Dienstunfähigkeits-Paket schützt Sie als Soldat erstklassig vor Einkommenseinbußen aufgrund von Dienstunfähigkeit.
Alle 4 Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Das sind mehr als 8 Millionen Unfälle pro Jahr!
Die private Unfallversicherung gilt rund um die Uhr, also auch beim täglichen Dienst, auf Dienstreisen sowie bei Manövern und im Ausland.

Luftfahrtrisiko?

Piloten, Fallschirmspringer und Personal von Luftfahrzeugen fallen ohnehin darunter. Aber auch jeder Soldat kann durch einen dienstlichen Befehl zu einem Besatzungsmitglied im Luftfahrzeug werden. Dann besteht für ihn oft kein Versicherungsschutz mehr über seine Unfallversicherung.

Bei der Continentale ist das Luftfahrtrisiko für Soldaten in allen Unfallversicherungstarifen kostenlos enthalten. Denn die Ausfallbürgschaft des Bundes greift unter anderem nur dann, wenn im Fall der Fälle des Luftfahrtrisiko in den Versicherungsschutz eingeschlossen ist. Sprechen Sie dazu unsere Bundeswehr-Experten an.

Die Bundeswehr-Expertinnen und -Experten der Continentale beraten Sie gerne. Denn ob Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung oder die Hinterbliebenenversorgung mit einer Lebensversicherung, die Continentale versichert Sie gerne.

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