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Informationen zum Auslandseinsatz
Auslandseinsatz oder einsatzgleiche Verpflichtung – Und nun?
Jeder Soldat sollte sich daher vor dem Einsatz im Ausland informieren:
- Wie sichert der Dienstherr den Soldaten während des Einsatzes im Ausland ab? Reicht dies aus?
Die Vorsorge des Dienstherrn ist gut. Aber sie reicht nicht aus. Gehen Sie nicht ohne Anwartschafts- und Pflegepflichtversicherung in den Auslandseinsatz oder die einsatzgleiche Verpflichtung!
Wie sichert der Dienstherr Soldaten während eines Einsatzes im Ausland ab?
Absicherung über das Einsatzweiterverwendungsgesetz
Beamte benötigen eine Restkostenversicherung einer privaten Krankenversicherung, um den Eigenanteil ihrer Gesundheitskosten abzusichern. Berufssoldaten müssen sich mit dem Wechsel in den Ruhestand ebenfalls in der privaten Krankenversicherung versichern. Doch leider verhindern vorhandene Erkrankungen oft den Zugang zur privaten Krankenversicherung. Das Risiko steigt, je älter Sie werden.
Deshalb ist der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wichtig!
Denn diese Anwartschaft garantiert später die Aufnahme in die private Krankenversicherung. Entscheiden Sie sich daher schon während der Dienstzeit für eine Anwartschaftsversicherung. Denn so sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Absicherung über das Einsatzversorgungsgesetz
Das Einsatzversorgungsgesetz kennt unterschiedliche Leistungen. Klicken Sie einfach auf die Überschriften, um mehr zu erfahren.
Einmalige (Unfall-) Entschädigung:
Für die Zahlung der einmaligen Entschädigung ist es nicht erforderlich, dass das Dienstverhältnis endet. Denn auch eine schwere gesundheitliche Beeinträchtigung muss kein Grund sein, die Bundeswehr zu verlassen. Oftmals haben sie Anspruch auf Weiterverwendung. Es spielt zudem keine Rolle, wo sich der Unfall ereignet. Die Einmalige (Unfall-) Entschädigung ist nicht ans Ausland gebunden.
Die einmalige Entschädigung ist ein pauschaler Ausgleich für die durch die Folgen eines Einsatzunfalls verursachten Mehraufwendungen.
Wie hoch ist die Einmalige (Unfall-) Entschädigung?
Die Einmalige (Unfall-) Entschädigung beträgt pauschal 150.000 Euro. Voraussetzung für die Zahlung sind ein Einsatzunfall und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 Prozent. Allerdings ist die Einmalige (Unfall-) Entschädigung besonders gefährdete Soldaten vorbehalten. Daher muss dem Einsatzunfall eine Aussetzung besonderer Lebensgefahr im Dienst vorausgehen. Alle Details zur Einmaligen (Unfall-) Entschädigung regeln die Paragrafen 63 und 63a/e Soldatenversorgungsgesetz.
Kriegsklausel – Ausfallbürgschaft – Schadensausgleich:
Welche Voraussetzungen gelten für die Ausfallbürgschaft des Bundes?
Im Rahmen der Ausfallbürgschaft zahlt der Dienstherr einen Schadensausgleich für die ausgefallene Leistung der Versicherung. Voraussetzungen dafür sind:
- Eine Unfall- oder Lebensversicherung muss aktiv bestehen.
- Der Soldat muss Versicherungsnehmer sein.
- Der Versicherer wurde vor dem Beginn des Auslandseinsatzes benachrichtigt.
- Bei Lebensversicherungsverträgen muss das passive Kriegsrisiko mitversichert sein.
- Die Beiträge müssen bezahlt sein.
Anrechnung von Auslandseinsatzzeiten:
Wie sieht die Anrechnung von Auslandseinsatzzeiten aus?
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann gilt:
- Berufssoldaten erhalten eine doppelte Berücksichtigung dieser Einsatzzeiten bei der Berechnung der Pension.
- Nicht-Berufssoldaten (SaZ, Reservisten und FWDL) erhalten seit dem 13.12.2011 für jeden Monat eines Auslandseinsatzes zusätzliche Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto.
Entschädigung für Berufssoldaten:
Wie hoch ist die Entschädigung für Berufssoldaten nach einem Einsatzunfall?
Nach einem qualifizierten Dienstunfall erhalten Berufssoldaten ein Ruhegehalt. Es beträgt 80 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe.
Voraussetzungen für die Zahlung dieses Ruhegehalts sind:
- Das Dienstverhältnis endet in Folge des qualifizierten Dienstunfalls.
- Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) beträgt mindestens 50 Prozent.
Entschädigung für SaZ, FWDL und Reservisten:
Wie hoch ist die Entschädigung von SaZ, FWDL und Reservisten nach einem Einsatzunfall?
Bei einem Einsatzunfall erhält der Soldat eine Ausgleichszahlung in Höhe von 30.000 Euro als Grundbetrag. Dazu muss bei Beendigung des Dienstverhältnisses allerdings eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegen.
Die Ausgleichszahlung erhöht sich für jedes vollendete Dienstjahr vor dem Einsatzunfall um weitere 6.000 Euro. Für jeden bereits vollendeten Monat eines Restjahres steigt die Ausgleichszahlung um weitere 500 Euro.
Für Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrdienstpflichtgesetz leisten (zum Beispiel FWDL), gilt eine etwas andere Berechnung. Da erhöht jede vollendete Dienstmonat vor dem Einsatzunfall den Grundbetrag von 30.000 Euro um weitere 500 Euro.
Neben der Ausgleichszahlung erhalten SaZ, FWDL und Reservisten zudem auch aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Diese ergänzt nach einem Einsatzunfall eine weitere Rente auf Basis der Beschädigtenversorgung (WDB-Versorgung).
Mehr zur Entschädigung von SaZ, FWDL und Reservisten finden Sie in §63f Soldatenversorgungsgesetz.
Auslandsverwendungszuschlag (AVZ):
Der Auslandsverwendungszuschlag gleicht die mit der besonderen Verwendung im Ausland verbundenen materiellen und immateriellen Belastungen aus. Auftretende Belastungen teilt der Dienstherr dazu in unterschiedliche Belastungsstufen ein.
Wie hoch ist der Auslandsverwendungszuschlag?
Die Höhe des Auslandsverwendungszuschlags hängt von Gefährdungspotenzial und Bedrohungslage ab. § 56 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) kennt sechs Höhen:
- Stufe 1 - 48 Euro täglich (steuerfrei)
- Stufe 2 - 69 Euro täglich (steuerfrei)
- Stufe 3 - 85 Euro täglich (steuerfrei)
- Stufe 4 - 103 Euro täglich (steuerfrei)
- Stufe 5 - 123 Euro täglich (steuerfrei)
- Stufe 6 - 145 Euro täglich (steuerfrei)
Sorgen Sie rechtzeitig vor!
Es gibt viele Argumente, sich rechtzeitig um die notwendigen Versicherungen zu kümmern. Denn sobald Vorerkrankungen bekannt sind, können Sie bestimmte Versicherungen nicht mehr abschließen. Oder die Versicherer verlangen Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.
Gehen Sie nicht ohne die folgenden Versicherungen in den Auslandseinsatz:
Anwartschaftversicherung
Sie sichert den Gesundheitszustand, so dass nach dem Dienstzeitende (DZE) keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgen muss und die Aufnahme in die PKV garantiert ist. Ansonsten droht der Basistarif.
- Kleine Anwartschaft: Absicherung des Gesundheitszustandes
- Große Anwartschaft: Absicherung des Gesundheitszustandes und Festschreibung des Eintrittsalters, weil im Beitrag für die große Anwartschaft ein Sparanteil für Alterungsrückstellungen enthalten ist. Wir empfehlen die große Anwartschaftsversicherung für Berufssoldaten.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten
Unfallversicherung mit beitragsfreier Absicherung des dienstlichen Luftfahrtrisikos
Die private Unfallversicherung gilt rund um die Uhr, also auch beim täglichen Dienst, auf Dienstreisen sowie bei Manövern und im Ausland.
Luftfahrtrisiko?
Piloten, Fallschirmspringer und Personal von Luftfahrzeugen fallen ohnehin darunter. Aber auch jeder Soldat kann durch einen dienstlichen Befehl zu einem Besatzungsmitglied im Luftfahrzeug werden. Dann besteht für ihn oft kein Versicherungsschutz mehr über seine Unfallversicherung.Bei der Continentale ist das Luftfahrtrisiko für Soldaten in allen Unfallversicherungstarifen kostenlos enthalten. Denn die Ausfallbürgschaft des Bundes greift unter anderem nur dann, wenn im Fall der Fälle des Luftfahrtrisiko in den Versicherungsschutz eingeschlossen ist. Sprechen Sie dazu unsere Bundeswehr-Experten an.
Die Bundeswehr-Expertinnen und -Experten der Continentale beraten Sie gerne. Denn ob Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung oder die Hinterbliebenenversorgung mit einer Lebensversicherung, die Continentale versichert Sie gerne.