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Zum Dienstbeginn als Soldat oder Soldatin benötigen Sie diese Versicherungen:

Auf dieser Seite:

Überblick für FWDL und SaZ – Was ist Pflicht? Was ist wichtig? Was ist versichert?

Eins ist für alle Soldaten gleich: Sie benötigen eine gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung. Dies ist dem Dienstherren mit Dienstbeginn nachzuweisen. Sprechen Sie uns an, wir prüfen, ob Ihre Pflegeversicherung die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. 

Darüberhinaus sind viele weitere Dinge zu beachten. Und wir wissen, dass Sie gerade zum Dienstbeginn oft viele neue Begriffe hören. Dazu zählen Anwartschaft, Auslandseinsätze, Wehrdienstbeschädigung, Dienstzeitende oder Urlaub. Auch die Vorsorge für die unter Umständen bereits vorhandene Familie ist ein Thema.

Damit Sie dabei den Überblick behalten, finden Sie auf dieser Seite übersichtlich aufbereitet die Erklärungen zu den wichtigsten Versicherungen für Soldaten. Das spart nicht nur Zeit, sondern hilft Ihnen auch bei der Entscheidung. Da sich der Bedarf von Freiwillig Wehrdienstleistenden (FWDL) und Zeitsoldaten (SaZ) unterscheidet wählen Sie bitte den für Sie passenden Abschnitt aus.

Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL)

Wichtige Versicherungen für Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL)
Die Continentale bietet Soldatinen und Soldaten alle Versicherungen, die Sie zum Beginn Ihrer Dienstzeit benötigen. Die folgenden vier Versicherungen sollten Sie zum Beginn Ihrer Dienstzeit abschließen. 

Optionsversicherung

Nach dem Dienstzeitende (DZE) entfällt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV). Soldaten benötigen dann eine Krankenversicherung. Ganz gleich, wie Sie sich entscheiden: Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die private Krankenversicherung (PKV). Wir können beides!
Sichern Sie sich das Recht, in eine Anwartschaft für SaZ oder nach DZE unter bestimmten Voraussetzungen in eine Vollkosten- oder Ergänzungsversicherung zur GKV ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln zu können.
Notwendig ist die Optionsversicherung aufgrund von Auslandseinsätzen

Pflegeversicherung

Soldatinnen und Soldaten müssen in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) beziehungsweise privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) versichert sein. Die Leistungen sind in beiden Systemen identisch. Die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen nicht aus. Sie sind mit einer Teilkaskoversicherung vergleichbar. Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor Zuzahlungen im Pflegefall mit einer privaten Pflegezusatzversicherung!
Bei FWDL wird die vor Diensteintritt bestehende SPV oder PPV weitergeführt.
Melden Sie Ihren Dienstbeginn als FWDL vorher Ihrer bestehenden Pflegeversicherung.

Auslandsreise-KV

Werden Sie auf Urlaubsreisen im Ausland von einem privaten Arzt behandelt oder müssen Sie aus medizinischen Gründen nach Deutschland geflogen werden, kommt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV) nicht oder nur für einen Teil dafür auf. Sie tragen dann Kosten über oftmals viele tausend Euro selbst.
Unsere Auslandsreise-Krankenversicherung (KV) beinhaltet zusätzlich ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 15 Euro für jeden vollstationären Aufenthaltstag im Krankenhaus.
Unser Tipp: Auch Ihre Familie benötigt eine Auslandsreise-KV.

Privathaftpflicht

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet mit seinem Privatvermögen.
Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor diesem Risiko, welches den finanziellen Ruin bedeuten könnte.
Prüfen Sie, ob für Sie eine Mitversicherung in einer Familien-PHV besteht. Ansonsten kümmern Sie sich um eine eigene private Haftpflichtversicherung (PHV)!

Unfallversicherung

Alle 4 Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Das sind mehr als 8 Millionen Unfälle jährlich! Die private Unfallversicherung gilt rund um die Uhr, im privaten Bereich, aber auch im Dienst, auf Dienstreisen sowie bei Manövern und im Ausland. Eine private Unfallversicherung sorgt für die lebenslange finanzielle Absicherung.
Die Ausfallbürgschaft des Bundes greift nur, wenn Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, Sie selbst der Versicherungsnehmer - also nicht nur versicherte Person - sind.
Normalerweise besteht in der Unfallversicherung kein Versicherungsschutz als Luftfahrzeugführer (zum Beispiel Piloten oder Fallschirmspringer), Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges sowie für Personen, die mit Hilfe eines Luftfahrzeuges ihren Beruf ausüben. Soldaten können durch einen dienstlichen Befehl zum Besatzungsmitglied im Luftfahrzeug werden. Dann besteht kein Versicherungsschutz in der Unfallversicherung.
In der Unfallversicherung der Continentale ist das dienstliche Luftfahrtrisikos für Soldaten beitragsfrei versichert.

Soldaten auf Zeit (SaZ)

Wichtige Versicherungen für Soldaten auf Zeit (SaZ)
Die Continentale bietet Soldatinen und Soldaten alle Versicherungen, die Sie zum Beginn Ihrer Dienstzeit benötigen. Die folgenden sechs Versicherungen sollten Sie zum Beginn Ihrer Dienstzeit abschließen.
Ab 0,95 Euro/Monat

Anwartschaftsversicherung mit Optionstarif

Nach dem Dienstzeitende (DZE) entfällt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV). Soldaten benötigen dann eine Krankenversicherung. Ganz gleich, wie Sie sich entscheiden: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die private Krankenversicherung (PKV). Wir können beides!
Unsere Anwartschaftsversicherung  sichert Ihnen bis zu 24 Monate nach DZE das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen in eine private Krankheitskostenvollversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln zu können. 
Unser Optionstarif sichert Ihnen nach DZE das Recht, eine Ergänzungsversicherung zur GKV ohne erneute Gesundheitsprüfung abzuschließen. Damit schützen Sie sich in bestimmten Leistungsfällen, zum Beispiel im Krankenhaus oder beim Zahnarzt vor erheblichen Zuzahlungen. 

Pflegeversicherung

Soldatinnen und Soldaten müssen in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) beziehungsweise privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) versichert sein. Die Leistungen sind in beiden Systemen identisch.
Soldaten auf Zeit können zwischen SPV oder PPV wählen. Mit unserer Anwartschaftsversicherung können sich SaZ in der PPV versichern. Die PPV ist bei gleichen Leistungen günstiger als die SPV. 
Die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen nicht aus. Sie sind mit einer Teilkaskoversicherung vergleichbar. Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor Zuzahlungen im Pflegefall mit einer privaten Pflegezusatzversicherung!

Auslandsreise-KV

Werden Sie auf Urlaubsreisen im Ausland von einem privaten Arzt behandelt oder müssen Sie aus medizinischen Gründen nach Deutschland geflogen werden, kommt die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV) nicht oder nur für einen Teil dafür auf. Sie tragen dann Kosten über oftmals viele tausend Euro selbst. 
Unsere Auslandsreise-KV beinhaltet zusätzlich ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 15 Euro für jeden vollstationären Aufenthaltstag im Krankenhaus.
Unser Tipp: Auch Ihre Familie benötigt eine Auslandsreise-Krankenversicherung (KV).

Privathaftpflicht

Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet mit seinem Privatvermögen. 
Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor diesem Risiko, welches den finanziellen Ruin bedeuten könnte.
Prüfen Sie, ob für Sie eine Mitversicherung in einer Familien-PHV besteht. Ansonsten kümmern Sie sich um eine eigene private Haftpflichtversicherung (PHV)!

Dienstunfähigkeit

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt SaZ vor Einkommenseinbußen, wenn aufgrund Krankheit oder Unfall die weitere Ausübung des Dienstes nicht mehr möglich ist.  
Eine Dienstunfähigkeit wird vom Truppenarzt festgestellt. Diese kann durch eine körperliche oder seelische Krankheit oder einen Unfall hervorgerufen werden. Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen.
Die Berufsunfähigkeits-Vorsorge „Continentale PremiumBU mit Dienstunfähigkeits-Paket“ schützt SaZ und BS vor Einkommenseinbußen bei Dienstunfähigkeit.

Unfallversicherung

Alle 4 Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Das sind mehr als 8 Millionen Unfälle jährlich! Die private Unfallversicherung gilt rund um die Uhr, im privaten Bereich, aber auch im Dienst, auf Dienstreisen sowie bei Manövern und im Ausland. Eine private Unfallversicherung sorgt für die lebenslange finanzielle Absicherung.
Die Ausfallbürgschaft des Bundes greift nur, wenn Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, Sie selbst der Versicherungsnehmer - also nicht nur versicherte Person - sind.
Normalerweise besteht in der Unfallversicherung kein Versicherungsschutz als Luftfahrzeugführer (zum Beispiel Piloten oder Fallschirmspringer), Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges sowie für Personen, die mit Hilfe eines Luftfahrzeuges ihren Beruf ausüben. Soldaten können durch einen dienstlichen Befehl zum Besatzungsmitglied im Luftfahrzeug werden. Dann besteht kein Versicherungsschutz in der Unfallversicherung.
In der Unfallversicherung der Continentale ist das dienstliche Luftfahrtrisikos für Soldaten beitragsfrei versichert.

Ansprechpartner für Soldaten

Eine Versicherung ist wie ein gutes Kleidungsstück. Es schützt am besten, wenn es optimal sitzt. Deshalb ist es unseren Experten wichtig, Sie individuell zu beraten, um Ihren Versicherungsschutz optimal auf Ihre persönliche Lebenssituation zuzuschneiden. Das geht persönlich vor Ort, telefonisch und in vielen Fällen auch mit unserer Onlineberatung. Gemeinsam finden wir Ihren optimalen Versicherungsschutz. Denn schließlich ist es ein Unterschied, ob Sie gerade erst bei der Bundeswehr anfangen, sich dort Ihr Status wechselt oder das Ende Ihrer Dienstzeit bevorsteht.